Unsere Jungschützenabteilung ist sehr aktiv. Wir treffen uns einmal im Monat zum Luftgewehrschießen auf dem Hof von Manfred Zieke, wo wir einen kleinen Schießstand mit zwei Bahnen eingerichtet haben. Wir haben bei den Jüngsten (ab 12 Jahren) einen harten Kern von 4 Kindern und noch einmal so viele, die gelegentlich kommen. Es sind immer mindestens zwei Aufsichtspersonen, darunter der Jungschützenmeister, anwesend. Manfred schaut zwischendurch vorbei und verwöhnt die Kinder mit Gummibärchen .
Zum Schießen muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen, falls diese nicht persönlich anwesend sind. Eine Zusammenfassung der Bestimmungen des Waffengesetzes findet sich weiter unten auf dieser Seite
Die Termine für die Treffen der Jungschützen sind auf der Unterseite "aktuelle Termine" zu finden.
Außer zu den regulären Terminen treffen wir uns aber auch seit neuestem privat auf dem Hof von Klaus Balder zum Tassenschießen. Das begeistert die Kinder ganz besonders, da klappernde Blechdosen und zerdepperte Porzellantassen wesentlich interessanter sind als durchlöcherte Papierscheiben. (Achtung: Dies sind keine Veranstaltungen der Schützenbruderschaft!)
Einer unserer Jungschützen hat über unser erstes Tassenschießen einen kleinen Artikel geschrieben:
Tassenschießen
... so fing das alles an!
Mittlerweile wurde das Tassenschießen zu einem beliebten Ereignis unserer Jungschützengruppe. Schließlich kam unser Schützenbruder und Vogelmacher Klaus Balder auf die Idee, einen Pokal zu "stiften":
Die Goldene Tasse
Geschossen wird auf gefüllte Wasserflaschen. Gewinner ist, wessen Flasche nach 5 Schuss noch am wenigsten Wasser enthält. Ziel ist es also, die Flasche so nah wie möglich am Boden zu treffen.
Der erste Gewinner der "Goldenen Tasse" ist Theodor Wieland. Wir gratulieren!
Da die Idee so gut ankam, beschlossen wir daraus einen Wanderpokal zu machen, dessen Besitzer jedes Jahr neu ausgeschossen wird.
Goldene Tasse, 14.10.2023
Tassenschießen am 08.07.2023
Tassenschießen am 15.04,2023
Schiffeversenken am Sonntag, 14. Juli 2024
Das Tassenscchießen war dieses Mal ein Schiffeversenken. Die Jungschützen ballerten auf Plasteschiffchen und vor allem auf kleine Modellschiffe- und Flugzeuge, die Theodor Wieland liebevoll gebastelt hatte. Ganz besonders ist der britische Dreadnought hervorgestochen. Die Flieger kamen von der französischen Luftwaffe. An dieser Stelle ein ganz besonderes Lob an Theodor. Weiter so!
Bestimmungen aus dem Waffengesetz:
Für das Schießen mit Druckluft- und Federdruckwaffen bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, gelten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in Schießstätten folgende Altersgrenzen:
Ausnahmebewilligung (ärztliche Bescheinigung) § 27 Abs. 4 WaffG
Einverständniserklärung oder Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG
für Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG
Einverständniserklärung oder Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG
für Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG
Obhutspflicht entfällt § 27 Abs. 3 S. 5 WaffG
Einverständniserklärung oder Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person § 27 Abs. 3 S. 1 WaffG
auch Erwerb und Besitz
siehe dazu auch https://ag-waffensachkunde.de/unterlagen/altersgrenzen